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Gesetzlich vorgeschriebener Austausch nach 10 Jahren

Nach 10 Jahren Betriebsdauer müssen Rauchwarnmelder in jedem Fall ausgewechselt werden. Dann steigt u. a. die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen aufgrund von natürlichen Abnutzungseffekten, Korrosion und Ablagerungen in der Rauchkammer. Ein Aufkleber auf dem Gerät gibt Auskunft über das Alter bzw. das bevorstehende Austausch-Datum.

Landesbauordnung

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. In Abhängigkeit vom Wohnsitz werden die Details über die jeweils geltende Landesbauordnung geregelt.